Mitgliedschaft
Eine Mitgliedschaft im Betreiberverein ZAM e.V. unterstützt unsere gemeinwohlorientierte Arbeit und stärkt den Gedanken eines offenen, vielfältigen und solidarischen Miteinanders. Unser Verein lebt von der Beteiligung und der finanziellen Unterstützung seiner Mitglieder.
Alle Mitglieder erhalten regelmäßig Einladungen zur Mitgliederversammlung und können so das Vereinsleben aktiv mitgestalten. Ordentliche Mitglieder haben ein Stimmrecht und können die Werkstätten ohne extra Gebühr nutzen. Gäste und Fördermitglieder zahlen für die Werkstattbenutzung eine Tages- oder Stundenpauschale als Unkostenbeteiligung. Das offene Erdgeschoss im Haupthaus ist für alle kostenlos da und auch in die Werkstätten reinschnuppern ist kostenlos möglich.
Der monatliche Beitrag für ordentliche Mitglieder liegt bei 25 €, ermäßigt bei 12,50 €. Fördermitglieder zahlen 5 € im Monat. Zusätzlich kannst du freiwillig einen monatlichen Betrag spenden – jeder Euro hilft, das ZAM lebendig und niederschwellig zu halten und weiterzuentwickeln.
Ist der Beitrag für dich wirtschaftlich nicht tragbar, kann der Vorstand ihn im Einzelfall um bis zu 80 % senken. Dies kann mit der Mitgliedschaft beantragt werden. Bei anderen Fragen gern bei kontakt@zam.haus – gemeinsam finden wir eine Lösung.
Firmen und andere Institutionen können für 500 € im Jahr institutionelles Fördermitglied werden. Schreib uns dafür an vorstand@zam.haus.
Über unseren Newsletter ZAMgefasst informieren wir zudem über aktuelle Veranstaltungen, Ausstellungen, Projekte und Entwicklungen im Haus.
Unser Mitmachen-Mailverteiler enthält Angebote, sich zu beteiligen.
Adressänderung? Hier kannst Du deine Mitgliedsdaten ändern
Häufige Fragen und Antworten findest Du unten in diesem Dokument.
Vereinsdokumente
Satzung (im ZAM-Wiki)
Beitragsordnung (im ZAM-Wiki)
Verhaltenskodex (im ZAM-Wiki)
Freistellungsbescheid (im ZAM-Wiki)
Fragen und Antworten zur Mitgliedschaft
Warum sollte ich Mitglied werden?
Zunächst einmal, weil Du ein tolles Projekt unterstützt. Ebenso, weil Du im ZAM tolle Angebote nutzen kannst: Als ordentliches Mitglied nutzt Du die Werkstätten ohne Werkstattgebühr, es fallen nur Material- und ggf. Gerätegebühren an. Und nicht zuletzt, weil Du Teil einer richtig starken Community wirst, die die Region voranbringt, und das ZAM selbst aktiv mitgestalten kannst.
Muss ich Mitglied werden, um mitzumachen bzw. das ZAM zu nutzen?
Nein, viele Angebote stehen auch Nicht-Mitgliedern offen. Als Gast kannst Du die Werkstätten während der betreuten Öffnungszeiten gegen Werkstattgebühr nutzen; die eigenständige Nutzung setzt eine Mitgliedschaft voraus. Auch für ehrenamtliche Aktivitäten kannst Du einfach reinschnuppern und uns jederzeit ansprechen. Wir freuen uns aber immer über neue Mitglieder: Als ordentliches Mitglied prägst Du das ZAM mit Deinem Stimmrecht mit, als Fördermitglied unterstützt Du es langfristig.
Wer kann Mitglied werden?
Ordentliches („volles“) Mitglied werden können Einzelpersonen (rechtlich: natürliche Personen), unabhängig vom Wohnort. Die Fördermitgliedschaft steht Einzelpersonen und Organisationen wie Unternehmen offen. Sie unterstützt die Arbeit des ZAM, enthält aber keine kostenfreie Werkstattnutzung: Fördermitglieder zahlen wie Gäste die Werkstattgebühr. Für die aktive Nutzung des ZAM als Organisation sprecht uns bitte an, dann finden wir eine passende Lösung.
Wie kann ich als Organisation (z.B. Unternehmen/Verein) Mitglied werden?
Die Fördermitgliedschaft für Organisationen ist leider kein automatisierter Prozess. Sprich uns an (siehe Kontakt), um das Mitgliedschaftsformular zu erhalten.
Was sind meine Rechte als Mitglied?
Als ordentliches Mitglied nutzt Du die Einrichtungen des Vereins nach den allgemeinen Regeln und hast Stimmrecht in der Mitgliederversammlung. Als Fördermitglied darfst Du die Werkstätten wie Gäste nutzen (nach Gebührenordnung) und an der Mitgliederversammlung teilnehmen, jedoch nicht abstimmen. Das erste Jahr nach Deiner Aufnahme gilt als Probezeit. Du hast in dieser Zeit alle Rechte und Pflichten eines Mitglieds, der Vorstand kann die Mitgliedschaft aber in diesem Jahr beenden (§ 3 Abs. 4a der Satzung).
Kann ich meine Mitgliedskategorie später ändern? Wie geht das?
Ja. In die ordentliche Mitgliedschaft kannst Du jederzeit wechseln. In die Fördermitgliedschaft kannst Du nach mindestens 3 Monaten ordentlicher Mitgliedschaft wechseln, mit einer Frist von 10 Tagen zum Monatsende (es zählt der Eingang beim Verein). Geregelt ist das in der Beitragsordnung (siehe Link oben).
Du kannst die Anpassung am einfachsten selbst im ZAM Mitgliedschaftsportal vornehmen. Bei Fragen kannst Du Dich per Email (siehe Kontakt-Seite) oder persönlich an uns wenden.
Wie kann ich die Mitgliedschaft kündigen?
Du kannst mit einer Frist von 10 Tagen zum Monatsende kündigen, es zählt der Eingang beim Verein. Für einen Austritt zum 30. November muss Deine Kündigung also spätestens am 20. November bei uns sein. Ein Austritt ist frühestens zum Ende des dritten Mitgliedschaftsmonats möglich (§ 3 Abs. 6 der Satzung). Beiträge bis zum Austrittsdatum bleiben fällig.
Durchführen kannst Du die Kündigung selbst im ZAM Mitgliedschaftsportal, alternativ darfst Du sie uns natürlich auch schriftlich schicken (z.B. Email oder Brief).
Ich ziehe um, was bedeutet das für meine Mitgliedschaft?
Die Mitgliedschaft ist nicht an Deinen Wohnort gebunden, sie läuft unverändert fort und unterliegt weiterhin denselben Regeln. Du solltest uns aber informieren, damit wir die aktuelle Anschrift in der Mitgliedskartei haben.
Meine Daten haben sich geändert. Was soll ich tun?
Du kannst die meisten Änderungen selbst im ZAM Mitgliedschaftsportal vornehmen. Bei Fragen und Problemen sprich uns an oder schicke uns eine Email (siehe Kontakt-Seite).